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Jugendschutz


Jugendschutzbestimmungen bei karnevalfestlichen Veranstaltungen

Aufenthalt im Festzelt:

Liebe Besucher unserer Veranstaltungen!

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass wir strikt auf die Einhaltung der Jugendschutz- bestimmungen achten.
Wir legen Wert auf die Feststellung, dass Karneval etwas mit Feiern zu tun hat und nicht mit sinnlosem Besäufnis.

Kinder und Jugendliche unter 18 Jahre in Begleitung einer erziehungsbeauftragten Person (beauftragte Person ab 18 Jahre) unbegrenzt.

Alkoholabgabe und Verzehr (d.h. auch Mitbringen):

Ich bitte eindringlich alle Karnevalisten und die Eltern, die geltenden Jugendschutzbestimmungen während der Karnevalstage zu beachten.