Jugendschutz
Jugendschutzbestimmungen bei karnevalfestlichen Veranstaltungen
Aufenthalt im Festzelt:
Liebe Besucher unserer Veranstaltungen!
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass wir strikt auf die Einhaltung der Jugendschutz- bestimmungen achten.
Wir legen Wert auf die Feststellung, dass Karneval etwas mit Feiern zu tun hat und nicht mit sinnlosem Besäufnis.
- Kinder unter 14 Jahre ohne Begleitung bis 22.00 Uhr
- Jugendliche unter 18 Jahre ohne Begleitung bis 24.00 Uhr
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahre in Begleitung einer erziehungsbeauftragten Person (beauftragte Person ab 18 Jahre) unbegrenzt.
Alkoholabgabe und Verzehr (d.h. auch Mitbringen):
- Branntweine und branntweinhaltige Getränke (Alco-Pops): ab 18 Jahre
- Bier und Wein: ab 16 Jahre
- Rauchen: ab 18 Jahre
Ich bitte eindringlich alle Karnevalisten und die Eltern, die geltenden Jugendschutzbestimmungen während der Karnevalstage zu beachten.